Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fotografiedienstleistungen

1. Allgemeines

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Aufträge, die dem Fotografen erteilt werden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht binnen drei Werktagen nach Zugang widersprochen wird.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn sie vom Fotografen ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
1.3 Im Sinne dieser AGB bezeichnet der Begriff „Lichtbilder“ alle durch den Fotografen hergestellten Werke, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt oder gespeichert wurden (z. B. Negative, Dias, Papierbilder, digitale Daten, Videos).
1.4 Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen erstellten Lichtbildern gemäß dem Urheberrechtsgesetz zu.
2.2 Die Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2.3 Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich als einfaches Nutzungsrecht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.4 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
2.5 Der Auftraggeber erwirbt kein Recht zur Vervielfältigung oder Verbreitung, sofern ihm nicht entsprechende Nutzungsrechte übertragen wurden. § 60 UrhG wird abbedungen.
2.6 Der Fotograf hat das Recht, bei Veröffentlichungen als Urheber genannt zu werden. Unterbleibt die Nennung, steht ihm Schadensersatz zu.
2.7 Negative und digitale Rohdaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Es besteht keine Verpflichtung zur Archivierung nach Übergabe des Bildmaterials.


3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Stornierung

3.1 Das Honorar wird als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Zusatzkosten (z. B. Reisekosten, Requisiten, Studiomiete) trägt der Auftraggeber.
3.2 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Verzug tritt spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang ein.
3.3 Das Honorar gilt nur für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung.
3.4 Der Fotograf kann bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung von 50 % des Gesamtbetrags verlangen.
3.5 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Lichtbilder im Eigentum des Fotografen.
3.6 Der Fotograf besitzt gestalterische Freiheit, sofern keine schriftlichen Vorgaben existieren. Reklamationen hinsichtlich Bildauffassung oder Stil sind ausgeschlossen.
3.7 Terminabsagen oder -verschiebungen sind schriftlich mitzuteilen. Bei kurzfristiger Absage (innerhalb von vier Wochen) werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
3.8 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


4. Haftung

4.1 Der Fotograf haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um Kardinalpflichten.
4.2 Für den Verlust oder die Fehlfunktion digitaler Speichermedien haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.3 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Versicherter Versand ist auf Wunsch und Kosten des Kunden möglich.
4.4 Beanstandungen sind binnen 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen und vollständig zu belegen.
4.5 Bei berechtigter Mängelrüge steht dem Fotografen das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Schlägt diese fehl, kann der Kunde Rücktritt oder Minderung verlangen.


5. Nebenpflichten

5.1 Der Auftraggeber versichert, dass er über die notwendigen Rechte an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen verfügt (z. B. Einwilligungen abgebildeter Personen).
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Aufnahmeobjekte rechtzeitig bereitzustellen und nach der Aufnahme wieder abzuholen. Bei Verzug können Lagerkosten berechnet oder die Objekte ausgelagert werden.


6. Leistungsstörung und Ausfallhonorar

6.1 Überlassene Lichtbilder zur Auswahl sind binnen einer Woche auf eigene Kosten zurückzusenden. Bei Verlust oder Beschädigung kann der Fotograf Ersatz verlangen.
6.2 Für Archivbilder gelten dieselben Fristen. Bei Verzug wird eine Blockierungsgebühr von 1 € pro Bild/Tag fällig. Bei Verlust kann Schadensersatz von bis zu 1.000 € pro Original gefordert werden, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
6.3 Wird die für die Produktion vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbracht, behält der Fotograf den Anspruch auf das vereinbarte Honorar.